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Organic Growth Strategist, Muria Agency
AI Search · · Quelle: Search Engine Journal

Amazon vs. Perplexity: Darf KI deine Website besuchen?

Ein Rechtsstreit zwischen Amazon und Perplexity wird gerade zum wichtigsten Präzedenzfall für KI-Agenten im Web. Der Kern: Perplexitys Browser Comet loggt sich mit den Zugangsdaten eines Nutzers in dessen Amazon-Konto ein, browst Produkte und kauft im Namen des Nutzers. Amazon klagt auf Basis des Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) von 1986, einem Anti-Hacking-Gesetz, das ursprünglich für ganz andere Szenarien geschrieben wurde.

Das Interessante an diesem Fall ist nicht das Urteil selbst, sondern die Frage dahinter: Wer gilt als autorisierter Besucher, wenn ein Mensch einen KI-Agenten beauftragt? Amazon argumentiert, die Nutzungsbedingungen erlauben nur natürlichen Personen den Zugang zu eingeloggten Bereichen. Perplexity hält dagegen: Der Nutzer ist der Auftraggeber, Comet handelt in seinem Auftrag. Das ist klassisches Stellvertreterrecht, nur digital.

Ein Bundesgericht in Kalifornien gab Amazon zunächst recht und blockierte Comet per einstweiliger Verfügung. Das Berufungsgericht setzte diese Verfügung kurz darauf aus, was in der US-Rechtspraxis ein ungewöhnlicher Schritt ist und als Signal gilt, dass die höhere Instanz erhebliche Zweifel an Amazons Theorie hat. Am 11. Juni 2026 finden die mündlichen Verhandlungen statt.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn das Berufungsgericht Amazons CFAA-Theorie bestätigt, bekommen alle großen Plattformen ein rechtliches Werkzeug in die Hand, um KI-Agenten aus eingeloggten Bereichen auszusperren, unabhängig davon, ob der Nutzer das will. Wenn Perplexity gewinnt, ist delegierter KI-Zugang grundsätzlich legal, solange der Nutzer autorisiert ist. Beide Ausgänge formen, wie das Web mit KI-Agenten umgeht.

Was das für deine Website bedeutet

Was das für deine Website bedeutet:

1. Nutzungsbedingungen jetzt prüfen: Wenn deine AGB oder Terms of Service automatisierten Zugang oder Software-Agenten nicht explizit adressieren, hast du eine Lücke. Prüfe, ob deine ToS klar regeln, ob KI-Agenten im Auftrag von Nutzern auf eingeloggte Bereiche zugreifen dürfen oder nicht. Das ist keine theoretische Frage mehr.

2. robots.txt um KI-Agenten-Direktiven erweitern: Unabhängig vom Urteil kannst du heute schon technisch steuern, welche Bots Zugang bekommen. Füge spezifische User-Agent-Einträge für bekannte KI-Crawler und Agenten hinzu (z.B. PerplexityBot, GPTBot, ClaudeBot). Für eingeloggte Bereiche greift robots.txt zwar nicht direkt, aber für öffentliche Seiten ist das die erste Verteidigungslinie.

3. Eingeloggte Bereiche technisch absichern: Wenn du nicht willst, dass KI-Agenten im Namen von Nutzern auf Account-Seiten, Checkout oder Order-History zugreifen, reicht es nicht, das in den ToS zu schreiben. Prüfe, ob du Rate-Limiting, Bot-Detection oder Session-Fingerprinting für eingeloggte Bereiche implementiert hast.

4. Das Urteil im Blick behalten: Die mündlichen Verhandlungen sind für den 11. Juni 2026 angesetzt. Das Ergebnis wird direkt beeinflussen, welche rechtliche Handhabe du als Website-Betreiber hast. Wenn du eine Plattform mit Nutzerkonten betreibst, ist dieses Urteil für deine Produktstrategie relevant, nicht nur für deine Rechtsabteilung.

#AI Agents #GEO #Legal #robots.txt #KI-Recht

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